ROWING Club House Rules

 

Hausordnung
des Möllner Ruder-Club e.V.
vormals Möllner Turnerschaft von 1884

 

Die Hausordnung ist Grundlage für einen angenehmen Aufenthalt von Vereins-mitgliedern
und Gästen auf dem Vereinsgelände und für den rücksichtsvollen Umgang mit unseren
Anlagen und Einrichtungen. Das Hausrecht übt der Vorstand aus.
Grundsätze
Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gestört oder geschädigt werden kann!
Jede Form von physischer oder psychischer Gewalt gegenüber Personen oder Sachen kann
zum Ausschluss aus dem Verein führen!
Das bewegliche und unbewegliche Vereinsvermögen ist unversehrt an nachfolgende
Generationen weiter zu geben.
In den Bootshäusern ist das Rauchen nicht gestattet. Es gilt das Gesetz zum Schutz der
Jugend.

 

Grundregeln

  1. Betreten oder Benutzung der Vereinsanlagen ist nur Mitgliedern und deren Gästen oder aufgrund besonderer Vereinbarung gestattet.
  2. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen und das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Vereinsgelände sind – ausgenommen zum Be- und Entladen – grundsätzlich unzulässig.
  3. Fahrräder sind nur auf dem Abstellplatz für Fahrräder abzustellen.
  4. Die gesamte Vereinsanlage – Fenster, Tore und Türen – ist nachts und beim Verlassen des (unbeaufsichtigten) Geländes sicher zu verschließen.
  5. Clubraum, Umkleiden und Duschen sind nur ihrem Zweck gemäß schonend zu nutzen und in einwandfreiem Zustand zu verlassen; Schäden sind dem Vorstand sofort anzuzeigen! Private Gegenstände können eingezogen und entsorgt werden.
  6. Die Benutzung von Küche, Dusche und WC verlangt besondere Rücksichtnahme auf Ordnung, Sauberkeit und Hygiene.
  7. Mit Gas (Heizung), Strom (Licht) und Wasser (Dusche) ist sparsam umzugehen. Vor dem Verlassen des Bootshauses: Heizungsthermostat herunter regeln und Licht aus! Fenster schließen!
  8. Das Übernachten ist nur mit Erlaubnis des Vorstands gestattet.
Diese Hausordnung hat die Mitgliederversammlung am 24.03.2012 beschlossen.